Grenzabstand bewegliche Güter in NRW


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Abgeschickt von Matthias am 14 April, 2005 um 10:02:22

Hallo zusammen,

Wir gedenken, ein Grundstück zu kaufen.
Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein alter, ausgedienter Seecontainer als "Lagerort". Der Container hat mindestens eine Höhe von 2,35 Meter. Ist der Nachbar berechtigt, diesen Container direkt an die Grenze zu stellen, oder müßte er einen Abstand einhalten? Der Container ist nicht fest mit dem Boden verbunden, wäre demnach "beweglich". Der Anblick ist alles andere als schön und er wäre toll, wenn der Container den Platz räumen müßte.
Im voraus schon vielen Dank für die Antworten

MfG Matthias



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