Re: Doppelhaus-Hälfte


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Abgeschickt von Carsten Willmann am 24 Februar, 2006 um 16:01:12

Antwort auf: Doppelhaus-Hälfte von Hans-Peter Wils am 16 Januar, 2006 um 20:09:10:

Hallo,
ich gehe davon aus, dass im Bauträgervertrag gewisse Freiräume zur Gestaltung vermerkt sind, die dem Bauträger diese Ausführung erlauben. Er hat sich bestimmt diese Hintertür offen gelassen.
Miest sind diese Verträge sehr schwammig.
Haben Sie die Pläne und die Bemusterung vertraglich vereinbart? Wenn ja, haben Sie evtl. Chance, da Sie ha einen konkret beschriebenen Zustand gekauft haben.
Evtl. hilft Ihnen auch die Bugenehmigung weiter. Diese steht Ihnen zu. Haben Sie eine? See haben ja auch die REchte und Pflichten daraus gekauft. Sie sind Rechtsnachfolger. Evtl. hat die Gemeinde hier zu der Optik des Hauses Vorschriften gemacht.
Da ja beide Häuser schon gebaut sind, haben Sie aber wahrscheinlich schlechte Karten. Die Verhältnismäßigkeit muss ja gewahrt werden. Und ein Umbau ist wahrscheinlich nicht zumutbar.

Grüße Carsten Willmann




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