Bau entgegen der Planung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von McByte am 24 Februar, 2006 um 18:57:07

Hallo @all,

wir haben im Jahr 2005 gebaut. Laut Bauantrag war ein freihängender Erker im Bereich 2-3m zur Nachbargrenze geplant. Der Bauträger hat den Erker aber gründen lassen, so das er jetzt nicht mehr freihängend ist. Jetzt kann es natürlich zu zivielrechtlichen Problemen mit dem Nachbarn kommen. Der Bauträger behauptet jetzt einfach, wir wollten die Änderung so und somit ist dies unser Problem. Fest steht aber, daß wir diese Änderung nie veranlasst hatten und auch nichts unterschrieben haben. Jetzt meine Frage. Es wird vermutlich vors Gericht gehen. Wer haftet nun in diesem Fall ???

Mfg




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]