Re: Grenzabstand bewegliche Güter in NRW


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Abgeschickt von Matthias am 14 April, 2005 um 14:53:23

Antwort auf: Re: Grenzabstand bewegliche Güter in NRW von K.T.D. am 14 April, 2005 um 14:27:25:

Da es sich dabei um eine Firma handelt, die Fussbodenheizungen anbietet, beinhaltet der Container Styroporplatten!

: Abstand? Weil ein Conatiner auf dem Gelände eine bauliche Maßnahme darstellen würde darf der da wahrscheinlich gar nicht sein(Frag nicht warum! Sowas weiß nur die Behörde). Mein Bauwagen war ja durch das Fahgestell (<-- im Boden versenkt) jederzeit wieder wegfahrbar (<-- zumindestens von der Theorie her. Das ist es, was für die Theroetiker zählt.)aber war trotzdem nicht legal.
: Gibt nachbarn die versenken einen ganzen Container im Boden und tarnen ihn (<--genial). Dann sieht den niemand. Wir bekommen zum einen keinen Ärger und zum andern kann ihn niemand zerstören. ;)
: Was ist denn im Container?


: : Hallo zusammen,

: : Wir gedenken, ein Grundstück zu kaufen.
: : Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein alter, ausgedienter Seecontainer als "Lagerort". Der Container hat mindestens eine Höhe von 2,35 Meter. Ist der Nachbar berechtigt, diesen Container direkt an die Grenze zu stellen, oder müßte er einen Abstand einhalten? Der Container ist nicht fest mit dem Boden verbunden, wäre demnach "beweglich". Der Anblick ist alles andere als schön und er wäre toll, wenn der Container den Platz räumen müßte.
: : Im voraus schon vielen Dank für die Antworten

: : MfG Matthias





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