Abstellplätze für Fahrräder


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Abgeschickt von Martin Tinschus am 26 Februar, 2006 um 21:12:01

Wenn in einer großen Wohnanlage mit Eigentumswohnungen und Reihenhäusern ohne eigene Garage nur eine Tiefgarage zur Verfügung steht, die Reihenhäuser keinen, von außen erreichbaren, Zugang zum Keller haben und die Fahrräder lt. Schreiben der Hausverwaltung nicht in der Tiefgarage stehen dürfen (angebl. Brandschutz- und Versicherungsrechtliche Gründe): Muß dann der Bauträger für eine Abstellmöglichkeit der Fahrräder sorgen?



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