Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern


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Abgeschickt von M.Büttner am 26 Februar, 2006 um 22:12:07

Antwort auf: Re: Hilfe, Stadt will unser Bauvorhaben mit Bebauungsplan verhindern von Sandra am 26 Februar, 2006 um 10:41:58:

Die Stadt kann im Bebauungsplan durchaus Grundstücke von Bebauung freihalten, wenn es begründete städtebauliche Gründe dafür gibt. Der Erhalt einer grünen Siedlungsstruktur durch Erhalt der wenigen noch verbliebenen größeren Gärten kann durchaus ein Planungsziel der Stadt darstellen. Ein Recht auf maximale bauliche Ausnutzung seines Grundstücks gibt es für den Eigentümer nicht.
Etwas anderes ist es, wenn Ihnen durch den B-Plan Baurechte, auf die Sie ohne B-Plan Anspruch hätten, genommen würden.
Ein Beispiel: wenn z.B. links und rechts Ihres Grundstücks Wohngebäude in den Gärten ("in zweiter Reihe") ständen, hätten Sie nach § 34 BauGB ein Recht, dort auch ein Wohngebäude zu errichten, das sich in den vorhandenen Bebauungsmaßstab einfügt. Wenn der B-Plan Ihnen dieses Recht nehmen würde, ohne dass schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. NSG, Biotop), hätten Sie zumindest Anspruch auf Entschädigung, oder Sie könnten den B-Plan aussichtsreich im Normenkontrollverfahren anfechten, da hier ein Mangel der Abwägung vorliegen könnte, der zur Nichtigkeit des B-Plans führt.
Die Prüfung, ob bei Ihnen (ohne B-Plan) in zweiter Reihe Bebauung nach § 34 BauGB zulässig gewesen wäre, kann nur ein Fachmann vornehmen.
Viel Erfolg,
M. Büttner




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