Lärm-Immission durch freistehende Außentreppe am Neubau


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Abgeschickt von Roland am 14 April, 2005 um 16:48:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Außentreppe (verzinkter Stahl), die als Zugang zu der Wohneinheit dient, in der sich meine Eigentumswohnung befindet, (Zugang zum Laubengang; außen am Haus angebracht) schwingt bei normaler Benutzung (normales Treppen Auf-/Absteigen) so stark, dass die Schwingungen auf die Wohneinheit übertragen werden und die dadurch auftretende Geräuschkulisse sowie die Vibrationen eine Nutzung meiner Wohnung fast unmöglich macht.

Bei Sichtung der Treppe ist mir aufgefallen, dass die Treppe im unteren Bereich die Hauswand berührt und bei der Verbindung mit dem Laubengang keine Puffer eingebaut worden sind. Bei der Montage der Stufen (verzinkter Stahl) wurden nur dünne Silikonpuffer verwendet. Vermutlich sind dies auch die Gründe, warum die Schwingungen der Treppe direkt in meine Wohnung abgeleitet werden. Mir liegt bis zum heutigen Tage auch keine Baubeschreibung vor, aus der die Art der Ausführung der Treppe (Materialien, Befestigung) hervorgeht. Erste Nachbesserungen des Bauunternehmens brachten auch keine Besserung.

Das verantwortliche Bauunternehmen will jetzt einen Gutachter bestellen, der eine Schallmessung (3-4 Stunden) in meiner Wohnung vornimmt, um dann entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Vermutlich werden die Ergebnisse aber eher zu meinem Nachteil ausfallen, denn da die Treppe ja nicht permanent genutzt wird, werden die einzelnen Schallereignisse in der langen Messdauer untergehen.
Daher meine Fragen:
Kann ich diese Schallmessung ablehnen, ohne Nachteile dadurch zu erlangen?
Ist es rechtlich überhaupt in Ordnung, dass die Treppe nicht in der Baubeschreibung ausgeführt war?
Wie kann ich meine Ansprüche auf Lärm-, Vibrationsreduzierung (Nachbesserung) durchsetzen?
Wie sollte ich generell weiter vorgehen?

Vielen Dank für schnelle und kompetente Antwort.




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