Grundstückbevorratungsvertrag vs. Vorwegbindung


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 27 Februar, 2006 um 11:58:35

Hallo,

folgender Problemfall liegt vor. Eine Gemeinde hat mit einem großen Vermarkter einen Grundstückbevorratungsvertrag abgeschlossen, aus dem hervorgeht, dass dieser die zukünftigen Gewerbeflächen zentral vermarkten darf, dafür jedoch die Erschließung vorfinanziert. Falls nach Abschluss der vermarktung noch Kosten austehen, werden diese abschließend der Gemeinde in Rechnung gestellt. Es wurde in dem Vertrag nicht festgelegt, welche Flächen zukünftig als Gewerbegebiete entwickelt werden.

Jetzt wurde ein Bebauungsplan mit der Festsetzung Gewerbeflächen (GE) aufgestellt. Nach dem Satzungsbeschluss beginnt der Vermarkter mit der Erschließung, 3 Wochen später muss diese eingestellt werden, weil Anwohner geklagt haben.

Vor Gericht wird deutlich, dass die Anwohner Recht bekommen werden, da Abwägungsmängel vorlagen. Deshalb beschließt die Gemeinde, einen neuen Bebauungsplan aufzstellen, mit dem die Mängel behoben werden.

So, und jetzt die eigentliche Frage:
Ist der neue Bebauungsplan von vornherein nichtig, da durch den Baubeginn des Vermarkter eine Art Vorwegbindung vorlag, da die Gemeinde sonst auf den bereits entstandenen Erschließungskosten ohne Einnahmen sitzen bleibt oder ist dies das Risiko des Vermarkters, da er keinen Anspruch auf eine Aufstellung eines Bebauungsplans hat?

Ich hoffe auf ein Antwort,

Liebe Grüße,

Nils Jagnow



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