Re: Mehr als 50% Kostenüberschreitung gegenüber der Kostenschätzung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Februar, 2006 um 14:58:33

Antwort auf: Re: Mehr als 50% Kostenüberschreitung gegenüber der Kostenschätzung von timo am 27 Februar, 2006 um 12:58:46:

Worin besteht denn der Schaden der geltend gemacht werden könnte und von der Versicherung zu tragen wäre? Wären denn bei einer von vornherein richtigen Kostenschätzung andere Preise als die jetzt tatsächlich entstandenen Kosten heraus gekommen? Konnte nicht im Vergabeverfahren festgestellt werden, dass die Kosten der Schätzung und die Angebote deutlich von einander abweichen?


: Der Architekt ist von uns ebenfalls mit der Vergabe der Gewerke und mit der Bauaufsicht beauftragt worden, sprich mit der kompletten Leistungspalette gemäß HOAI.
: Derselbe Architekt hat auch schon mehrere Wohnungen in diesem Haus ausgebaut, insofern ist er aus meiner Sicht nicht aus dem Schneider.




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