Re: Baumängel


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Foni am 27 Februar, 2006 um 17:06:18:

Antwort auf: Baumängel von Lydia Baumeister am 25 Februar, 2006 um 13:31:26:

Ersteinmal sollen Sie prüfem, welche Gewährleistung der Bauherr vereinbart hatte. Wenn es 5 Jahre sind könnten Sie noch was anzeigen. Der Verkäufer kann seine Ansprüche mit den Kaufvertrag an Sie abtreten, ggf. auch gesondert.

Zeigen Sie die Mängel schriftlich unter Fristsetzung der Behebung bei den Unternhemern an. Prüfen Sie vorher, ob es sich wirklich um Baumängel handelt. GGf. gibt es auch Punkte die der Wartung unterliegen. (z.B. Fenster?)



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]