Re: Nutzungsänderung Kosten


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Abgeschickt von kunigunde1288 am 01 Maerz, 2006 um 11:29:16

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Kosten von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2006 um 22:38:09:

Danke für Ihre Antwort. Wir bauen ja gar nichts, wir möchten lediglich den ehemaligen Gasttättenbereich als Wohung nutzen dürfen. Baulich bleibt alles wie gehabt. Nur der Zugang/Durchgang in die Wohnung wird verschlossen. Nur wenn uns nun eine Genehmigung mehrere Tausender kostet, dann können wir das leider nicht beantragen, weil dafür das Budget nicht reicht.
Das Bauamt selber hat uns geraten einen Architekten zu nehmen, denn es gibt für das Gebäude überhaupt keine Pläne. Das aktuellste ist 60 Jahre alt und das möchte das Bauamt nicht. Ich habe nur große Sorge, weil uns diese Genehmigung einen uneinschätzbaren zusätzlichen Kostenblock darstellt und unser Budget bereits jetzt am Ende ist.

: Es ist dabei zu prüfen, ob eine Baugenehmigung überhaupt erforderlich ist. Die Baugenehmigung ist dann zusätzlich zur Nutzungsänderung erforderlich. Die Nutzungsänderung ist grundsätzlich NICHT in der HOAI geregelt. Eine Baugenehmigung wäre unterhalb der benannten Baukosten frei vereinbar, wobei auch dort die Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen.

: : mein vorredner hat im prinzip recht,
: : die tabellen der HOAI beginnen bei reinen baukosten (ohne ust) 25.565 € ohne zuschlag nach § 24 HOAI.
: : eine nutzungsänderung der "vorgestellten art"
: : unterschreitet im regelfall diese baukosten.
: : es macht aber schon sinn, einen architekten zu beauftragen.....er kann über art und darstellung der nutzungsänderung die baugehmigung positiv beeinflussen.........und rasch die honorarkosten wieder "hereinholen"....
: : mfg
: : bodo hermann





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