Höhe Minderung bei optischen Mangel


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Abgeschickt von Michael Schramm am 01 Maerz, 2006 um 14:01:41

Bei der Abnahme eines Bebüudes wurde festgestellt, dass eine Alu-Pfosten-Riegel-Fassade nicht waagrecht eingebaut worden ist.
Die zulässige Toleranz nach DIN beträgt 6 mm, tatsächlich sind es 13 mm - also mehr als das Doppelte. Ist auch deutlich zu erkennen, wenn man angrenzende Bauteile wie Fliesen oder Stahlträger ansieht.
Da die Korrektur unverhältnissmässig teuer sein würde, hat man sich auf eine Minderung geeinigt. Nur die Höhe ist noch vollkommen unklar.
Wie bemißt man die Höhe einer Minderung ?



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