Re: Geräteraum für Fahrräder etc


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Abgeschickt von -TranSport- am 15 April, 2005 um 08:47:43

Antwort auf: Geräteraum für Fahrräder etc von Reinhold am 13 April, 2005 um 17:12:15:

Auch eine Garage hinbauen, weil auf einer Seite des Grundstücks darf man meist eine Garage an die Grenze bauen. Aber besser vorher den Bebauungsplan bei dem Baumt Ihrer Gemeinde einsehen. Gartenhäuser sind bis 30 qbm umbauter Raum genehmigungsfrei. Genehmigungsfrei bedeutet aber, dass Grenzabstände eingehalten werden müssen. Ohne Genehmigung darf man nur auf die Grenze bauen, wenn bereits auf der Gegenseite (also bei Ihnen) eine Grenzbebauung vorhanden ist. Ist keine Grenzbebauung vorhanden, muss der Nachbar 3 Meter von der Grenze weg bleiben. § 6 Abs.10 Nr.4 HBO regelt die Ausnahmen also nachlesen.
Oder einfach Bauen weil meist merkt es eh keiner! :-)



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