Abgeschickt von M.Büttner am 02 Maerz, 2006 um 08:48:36
Antwort auf: das ganze ist doch krank.... von Sandra am 01 Maerz, 2006 um 14:47:01:
aber so ist nun einmal die Rechtslage. Sie können jetzt nur auf die Bürgerbeteiligung zum B - Planentwurf warten und mit sachlich fundierten Argumenten das Planungskonzept der Stadt in Frage stellen. Noch einmal: die entscheidende Frage ist, ob durchschlagende städtebauliche Gründe dafür vorliegen, gerade Ihnen die Lückenbebauung zu verweigern.
M. Büttner