Re: Einspruch gegen Bauprojekt


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Abgeschickt von Bolanger am 02 Maerz, 2006 um 09:45:02:

Antwort auf: Einspruch gegen Bauprojekt von Constance am 01 Maerz, 2006 um 20:36:47:

Hallo,

wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann könnte das Hauptargument gegen das Vorhaben Ihres Nachbarn eine Unterschreitung der Abstandsflächen sein. Sowas wird aber im Allgemeinen vom Bauamt geprüft. Sollte Ihr Nachbar die Abstandsflächen einhalten, so wird es für Sie schwer, einen Einspruch zu erheben, unter der Voraussetzung, dass in dem gebite bereits Wohnbebauung vorhanden ist und sich sein Vorhaben in die Umgebung einfügt.


: Unser neuer Nachbar möchte einen Schuppen als Wohnhaus umbauen. Leider liegt die geplante Dachterasse über unserem Sitzplatz. Auch wird unsere Zweizimmer-wohnung im EG in der Belichtung erheblich eingeschränkt. Ein Bebauungsplan gibt es für dieses Gebiet nicht. Wie berechnet man die Belichtung der Wohnung im EG ? Wie sind da die Richtwerte ? Wie hat ein Einspruch Erfolg ? Danke für Eure Hilfe.





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