Re: Feuerwehrzufahrt und Baugenehmigung


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Abgeschickt von Zieker am 03 Maerz, 2006 um 11:44:16

Antwort auf: Feuerwehrzufahrt und Baugenehmigung von Stange am 26 Februar, 2006 um 13:16:12:


Der Sachverhalt sollte im Detail geprüft werden, schließlich ist je nach Bundesland nicht für jede Bebauung eine Feuerwehrzufahrt mit 3m Breite notwendig.
Die jeweilige Landesbauordnung regelt
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
siehe hierzu z.B. §5 der Musterbauordnung.
Leider wurde diese Regelung nicht von allen Bundesländern 1:1 übernommen.
Manchmal verstecken sich diese Regelungen auch im
Abschnitt Brandschutz der Bauordnung.
Bei Gebäuden geringer Höhe ist üblicherweise
die Anlage von Zu- und Durchgängen für die Feuerwehr ausreichend, wenn der zweite Rettungsweg über eine tragbare Leiter der Feuerwehr erfolgen kann.




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