Sondereigentum-Terrasse


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Abgeschickt von Ellen Greiwe am 03 Maerz, 2006 um 13:55:49

Hallo,
gehört eine nachträglich angebaute und an das Haus geschraubte Holzterrasse zum Sondereigentum des Wohnungsinhabers oder kann hier nur ein Sondernutzungsrecht eingetragen werden? Wo kann man das nachlesen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
E.Greiwe



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