Wasseranschluß - Kostenersatzbescheid


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von melania am 03 Maerz, 2006 um 15:11:50

Hallo, unser WE-Grundstück im Land Brandenburg soll an das öffentliche Wassernetz angeschlossen werden (nur Wasser, kein Abwasser). Wir gingen bisher davon aus, dass hier ein Anschlussbeitrag zu zahlen ist, der sich nach der Grundstücksfläche bemisst. Nun haben wir erfahren, dass zusätzlich auch noch die Kosten für die Herstellung des Anschlusses über Kostenersatzbescheid zu tragen sind. Nun meine Fragen:

1. Wir sind Eigentümer eines Flurstücksteils; das gesamte Flurstück gehört einer BGB-Gesellschaft, die aus allen Eigentümern der einzelnen Grundstücke dieses Flurstücks gebildet wird (ähnlich der Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus). Wird hier nun nur ein Wasseranschluß erforderlich oder so viele, wie Eigentümerparzellen vorhanden sind? Wenn nur ein Anschluß gelegt wird, haften ja alle Eigentümer gesamtschuldnerisch für die Kosten. Hat man hier ein Wahlrecht? (Die gesamtschuldnerische Haftung möchten wir gern umgehen, da wir kaum unseren Anteil aufbringen können und nicht noch für andere, nicht zahlungsfähige Eigentümer haften wollen.)

2. Hat jemand Erfahrungen mit der Höhe der Kosten lt. Kostenersatzbescheid? Der Anschlussbeitrag lässt sich ja aus der Gebührensatzung berechnen; diese Kosten werden jedoch aufgrund der tatsächlich nach Ausschreibung anfallenden berechnet – mit welcher Größenordnung muß man da rechnen? Wäre es hier dann doch günstiger, wenn nur ein Anschluß für alle erstellt wird?

Für Eure Anregungen und Hinweise vielen Dank!! Melanie Wendler




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]