Kosten Erschließungsstraße


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Abgeschickt von Matthias Stein am 05 Maerz, 2006 um 20:37:30

Im Rahmen der Kanalisierung unserer Straße soll die Straße auch gemäß den Anforderungen an eine Erschließungsstraße ausgebaut (u. a. verbreitert) werden. Neben den Kosten der Kanalisierung werden auch 90% der Kosten des Ausbaus auf die Anwohner umgelegt, da die Straße lt. Gemeinde den Status einer Erschließungsstraße hat. Seltsamerweise gilt aber der Status 'Erschließungsstraße' nicht über die gesamte Länge der Straße, d.h. die Anlieger im oberen Drittel der Straße tragen lediglich die Kosten der Kanalisierung (wobei natürlich auch dieser Teil der Straße einen neuen Belag erhält).

Frage:
a) Wann gilt eine Straße als Erschließungsstraße?
b) Können/müssen auch die Anlieger des oberen Drittel an den Kosten des Ausbaus beiteiligt werden?



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