Re: Probleme mit Baurecht bei Ausbau Nebengebäude


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Maerz, 2006 um 10:36:46

Antwort auf: Probleme mit Baurecht bei Ausbau Nebengebäude von Roland Jankowsky am 07 Maerz, 2006 um 10:25:07:

Für den Außenbereich gilt der Grundsatz, dass eine Bebauung allgemein nicht zulässig ist, es sei denn es liegen Ausnahmetatbestände vor. Wenn Sie keine dieser Ausnahmen nachweisen können, ist das Vorhaben zu Recht abzulehnen. Die Ausnahmen finden sich in §35 BauGB aufgelistet.

: In Schleswig-Holstein haben wir in einem ländlichen Gebiet ein Mehrfamilienhaus mit drei Parteien. Es liegt nicht in einem Dorf, sondern eher ländlich in einer "Mini-Siedlung" mit fünf Häusern, eines davon ist ein Bauernhof. Zwei der Wohnungen haben wir fest vermietet, die dritte nutzen wir ab und an als Ferienwohnung. Nebenan (ca. 5 m entfernt) befindet sich ein über 100 Jahre altes Nebengebäude (Grundfläche 10 x 6 m), daß vor vielen Jahrzehnten auch mal eine Tischlerei war, dann einige Jahrzehnte dem Bauern von nebenan als Stall diente, bis wir es vor 10 Jahren gekauft haben. Seitdem nutzen wir es als Abstellraum.

: Nun würden wir dieses Gebäude gerne renovieren, verschönern und bewohnbar machen. Es soll nicht größer- oder neu gebaut werden, aber es soll ein neues Dach erhalten, neue Fenster, Heizung, usw.
: JETZT DAS PROBLEM: Bei einem ersten Telefonat hat der "freundliche" Herr der Kreisbauverwaltung Schleswig gesagt; da es sich nicht um einen "Innenbereich" handele, sprich irgendwo im Dorf mit einem Bebaungsplan, sondern um einen "Außenbereich" mit vorwiegend landwirtschaftlichen Charakter, würde er das wahrscheinlich nicht genehmigen, da schlichtweg
: 1) eine weitere Bebauung im Außenbereich nicht sein darf (hä?)
: 2) die Gefahr einer "Zersiedelung" bestehe (!!!??)
: 3) und darüberhinaus unser "Haupthaus" mit drei Wohneinheiten eigentlich schon mehr als erlaubt hätte und eine vierte auch aus diesem Grunde nicht zulässig sei.
: Dies alles stellte er fest, ohne einen Plan oder eine Flurkarte gesehen zu haben, geschweige denn ein persönliches Gespräch mit uns gehabt zu haben. Er meinte zwar, wir könntengerne einen Plan einreichen, aber er würde den ablehnen. Einfach so - bumm!

: 1. Frage: Darf er das so mir-nichts-dir-nichts?
: 2. Frage: Gibt es hier nicht, wie im Grunde für jede Regel, auch eine Ausnahmeregel?

: Schließlich wollen wir hier keine häßliche Satelliten-Siedlung bauen, sondern den vorhandenen "häßlichen Stall" in ein schnuckeliges Landhäuschen verwandeln, daß gar nicht fest vermietet wird, sondern hauptsächlich als Ferienwohnung dienen soll.

: Vielleicht weiß jemand Rat, wie wir uns gegen die Allgewalt dieses Amtsschimmels wehren können?

: Es grüßt Roland J.





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