Grundstücksteilung


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Abgeschickt von Hans Freyberg am 07 Maerz, 2006 um 17:12:42

Hallo,

will in Bayern eine landwirtschaftliches Grundstück, auf der ein Betriebsgebäude errichtet ist, zuerst teilen lassen und dann käuflich erwerben.
Dazu 2 Fragen :
1. Wie weit darf die neue Grundstücksgrenze an das bestehende Gebäude heranreichen, wenn davon auszugehen ist,daß auf dem neuen Flurabschnitt NICHT gebaut werden kann (Teichufer)?
2. Richtet sich die Steuer für den Verkäufer (Landwirt) nach dem tatsächlichen Verkaufserlös oder nach Einheits/Verkehrswertsätzen ?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

Grüsse
H.Freyberg



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