Musikübungsraum im Keller


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Abgeschickt von Christian am 07 Maerz, 2006 um 20:20:49:

Hallo,

sind Musikerübungsräume mit festem Nutzerkreis in einem Kellergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses grundsätzlich als Aufenthaltsräume im Sinne der NbauO zu betrachten?

Wenn diese Räume schon seit mehereren Jahrzehnten bestehen, die Nuzung aber nur als Lager genehmigt ist, triit evtl. dann ein "Duldungs- oder Gewohnheitsrecht" für die Nuzung als Übungsraum ein?

Vieln Dank für die Antworten...




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