Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Maerz, 2006 um 12:19:19
Antwort auf: Geschoßfläche und Grundfläche bei Erkern von Christoph Tahedl am 07 Maerz, 2006 um 20:45:54:
a)
c)
: Hallo,
: stellt man sich ein zweigeschossige Gebäude mit 100 m² Fläche im EG vor (einfacher Kubus, gerechnet bezogen auf Außenkannte) und läßt im oberen Geschoß einen Erker von bspw. 5 m² auskragen (z.B. 1m x 5m) Wie berechnet sich dann die Grundfläche (für die GRZ) und die Geschoßfläche (für die GFZ)?
: a) Grundfläche = 100 m² (weil im Erdgeschoß nur diese Fläche umbaut ist) oder
: b) Grundfläche = 105 m² (weil die Projektion des OG gezählt wird)
: c) Geschoßfläche = 205m² (weil beide Geschosse zusammen diese Fläche haben)
: d) Geschoßfläche = 210m² (weil auch hier im EG die Projektion des OGs gilt)
: Gruß Christoph