Nutzungsänderung bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von G.J. am 15 April, 2005 um 14:26:04

Wir wohnen im Land Brandenburg. Im Abstand von 1,40m von unserer Grundstücksgrenze wurde vor 18 Jahren von unserem Nachbarn mit unserer Zustimmung eine 25 m lange Garage mit Lager und Werkstattfläche mit Spitzdach für sein Elektrogewerbe gebaut. Auf den 25 m Dachlänge befindet sich zum Lichteinfall ein Dachfenster. Da es Lagerfläche war wurde dieses auch nie benutzt. Jetzt wurde das Gebäude verkauft und der Antrag auf eine Umnutzung zum Zweifamilienhaus gestellt. Eine Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurde trotz meines Einwandes ,das Dachfenster schließen zu lassen dann bin ich einverstanden, erteilt. Mein Einwand bedeutete das ich sonst einer Umnutzung nicht zustimme. Habe ich das Recht das Dachfenster schließen zu lassen? Die Baubehörde will das nicht als Auflage erteilen und erklärt das mit einem Bestandsschutz. Habe ich aussicht auf Erfolg bei einer Klage gegen die Umnutzung wenn meinem Wunsch nicht entsprochen wird?
Vielen Dank





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