Re: fenster zu klein


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Abgeschickt von Foni am 08 Maerz, 2006 um 16:37:29:

Antwort auf: fenster zu klein von Nikolas Gärtner am 08 Maerz, 2006 um 14:34:44:

Sie haben die Leistung abgenommen und durch die Zahlung auch akzeptiert. Dennoch verwehrt Ihnen das nicht das Recht, Mängel anzuzeigen und deren Beseitigung zu fordern. Sie sind jedoch nach der Abnahme beweislastig, was bedeutet Sie müssen ihm nachweisen, dass er einen Fehler gemacht hat.



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