Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Eve am 15 April, 2005 um 19:18:23

Ich merke von alten Beiträgen, dass es Ärger gibt, wenn etwas umgenutzt wird.

Wir haben ein 2-gesch. Gebäude, dass als Garage, Werkstatt und Lager benutzt wurde. Es hat Fenster und Türen vorne und nur Fenster hinten. Wenn wir die hintere Fenster in einem Teil mit Balkontüren ersetzen, haben wir die Nutzung geändert? Sie würden die gleiche Breite haben, sind nur bis zum Boden. Es existiert schon ein Kamin. Können wir einen Ofen einbauen, ohne die Nutzung zu ändern?

Wir wohnen in B-W. Vielen Dank im voraus für alle Hinweise.

Eve




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