Re: Rechnungserhöhung um 30 % trotz Festpreis


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Maerz, 2006 um 17:59:06

Antwort auf: Rechnungserhöhung um 30 % trotz Festpreis von moeterli am 10 Maerz, 2006 um 17:45:12:

Können Sie die Absprachen beweisen? Ist die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht? Darf das was in Rechnung gestellt wurde überhaupt separat abgerechnet werden?

Ich würde empfehlen, die Rechnung von einem Architekten oder einem Schlichter der Handwerkskammer prüfen zu lassen. Danach wissen sie sicher mehr.

: Hallo,

: angenommen ein Badezimmer würde durch einen Handwerker erneuert. Es gibt nur mündliche Abreden keine schriftliche Fixierung. Ein Festpreis wurde vereinbart. Der Handwerker stellt nun die Rechnung aufgrund angeblichen Mehraufwandes 30 % höher aus als vereinbart. Wie ist die Rechtslage? Muss die Erhöhung akzeptiert werden?




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