Nichteinhaltung der Wärmeschutzverordnung bei Sanierung


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Abgeschickt von Denis am 12 Maerz, 2006 um 07:44:06

Wenn ein altes Haus im Jahr 2000 saniert wurde, hätte da die Wärmeschutzverordnung oder die EnEV greifen müssen?

Wie hoch wären in einem solchen Fall die k- bzw. U-Werte für eine Decke gegen ein ungedämmtes Dach?

Ich nehme mal an Holzbretter mit Putz unter den Deckenbalken sind da nicht völlig ausreichend.

Wäre eine Baufirma auch heute noch für Nichtisolieren haftbar zu machen?

Gruß
Denis



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