Re: Gewächshaus als grenznahe Bebauung


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Abgeschickt von KD am 13 Maerz, 2006 um 09:14:22

Antwort auf: Gewächshaus als grenznahe Bebauung von Thomas am 12 Maerz, 2006 um 21:30:34:

Wenn das Gewächshaus im Innenbereich steht, wäre es nach § 61 (1) Nr. 1a SächsBauO verfahrensfrei.

Nach § 6 (7) Nr. 1 SächsBauO sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten (müßte zutreffen) in den Abstandflächen also ohne Grenzabstand zulässig.

Bauordnung Sachsen Siehe auf dieser Website unter Gesetze.

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde gibt hierzu betimmt auch gern mündliche Auskunft. Am besten mit Liegenschaftskarte und Bild vom Gewächshaus im Amt vorsprechen. Der Nachbar müßte sich bei "Verstössen" gegen seine "Nachbarrechte" eh an die Bauaufsicht wenden. Da ist es günstig, wenn die das schon kennen. =;_))




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