Abstandsfläche von 2,50 hoher Mauer/Festsetzung im B-Plan?


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Abgeschickt von Bastian am 13 Maerz, 2006 um 11:07:56:

Guten Morgen!

Ich absolviere gerade ein Praktikum und stehe vor folgender zu beantwortender Fragestellung:

Zur Abschottung eines Parkplatzes von einem zu bebauenden Grundstück soll eine 2,50m hohe Mauer zwischen den beiden Grundstücken errichtet werden.
1) Nach welchem Recht kann man die Festsetzung im B-Plan treffen. Da ich aus NRW komme, würde ich sagen nach §86 BauO Absatz 1 Satz 5 NRW? = Örtliche Bauvorschrift als Satzung erlassen...über die Verpflichtung zur Herstellung...sowie über Art, Höhe, Gestaltung von Einfriedungen.
2) Löst dann diese 2,50 hohe Mauer die Abstandsfläche von 3m aus (da ja bis zu 2m hohe nach §6 BauO NRW erlaubt sind)? Wie kann ich diese Höhe im B-Plan begründen?

Leider bin ich auf diesem Gebiet noch etwas "praxisunerfahren"!

Daher schonmal vielen Dank für die Hilfe!
MFG
Bastian



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