Re: Bau eines Hundehotels


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Abgeschickt von Anja am 15 April, 2005 um 21:20:15:

Antwort auf: Bau eines Hundehotels von Matthias am 15 April, 2005 um 12:18:15:

Hauptfrage: Wieviel Hundeplätze ?
Die einfachste Sache ist da noch die Genehmigung nach § 11 TierSchG Wirbeltiere in dem Fall Hunde zu züchten oder zu pflegen. Der baurechtliche Teil ist kompliziert. Ich habe sowas ähnliches versucht und mein "Hilton für Vierbeiner" dann aufgegeben, weil nicht in Kundennähe realisierbar. Kurz gesagt kaufen Sie sich am besten einen bestehenden Betrieb oder einen alten einsamen Resthof mit Bestandsschutz oder gründen Sie eine Vollerwerbsimkerei oder sowas um die Hürde für den Aussenbereich zu überspringen und dann erst später zusätzlich den Hundepensionsbetrieb starten. Im Innenbereich wird das nie gehen. Für den Außenbereich sind Sie nicht priviligiert, da kein landwirtschaftlicher Betrieb nach § 35 (1) 4 BauGB. Evtl. brauchen Sie Abstände von 500m nach BImSchG wegen der Lärmentwicklung. Einverständnis kriegt man mit Freundlichkeit oder gegen Geld. Gutachterlich ist bereits in Musterprozessen ausgeführt worden, oftmaliges Hundebellen von 40 Hunden bei Tag oder/und Nacht aus einer Hundepension heraus mit einem Lärmpegel von 65,6 bis 66 Dezibel auf benachbarte Anwohner ist grundsaetzlich Gesundheitsgefährdend sagte man mir (Az.: Sta Landau, 24 is 3391/89, OVG Koblenz, 7 a 26/88, VG Neustadt, 1 k 156/87). Hunde, die nachts oder in der Mittagszeit anhaltend bellen, müssen sich dies gegebenenfalls in einer Hundeschule, abgewöhnen (AG Wiesbaden, 96 c 935/86).
Aber auch Eigenkapital sollte sich übrigens rentieren, sonst könnten Sie es ja auch auf die Bank legen, das wäre wesentlich weniger riskant.
Sie werden es sicher besser wissen, aber ich habe schlicht Zweifel, dass sich so ein Vorhaben rechnen kann. Ich habe damals erschreckende Zahlen gesehen, da waren Projekte wie Hundestrand, Hundewaschanlage, Hundetreff, Hundebus usw. alle nicht rentabel.
In jedem Fall brauche Sie erstklassige juristische Beratung im Öffentlichen Baurecht.
Drücke trotzdem zwei Däumchen!

: Sehr geehrte Damen und Herren,
: ich plane den Bau eines Hundehotels im Außenbereich. Es gibt nun jedoch einige Anlieger die Einspruch erheben wollen. Auf welche rechtlichen Grundlagen können die sich beziehen und womit kann ich diesen Einwänden entgegentreten.
: Vielen Dank im Voraus





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