Re: Abrissgenehmigung für ein altes Haus und anschließender Neubau.


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Maerz, 2006 um 18:25:04

Antwort auf: Abrissgenehmigung für ein altes Haus und anschließender Neubau. von Matthias am 14 Maerz, 2006 um 17:10:18:

Ob eine direkte Neubebauung möglich ist hängt davon ab, ob für das Grundstück bereits ein grundsätzliches Baurecht durch einen Bebauungsplan oder eine Einstufung als "im Zusammenhang bebauter Innenbereich" vorliegt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen kann bebaut werden, wenn nicht verfällt mit dem Abriss des Gebäudes das Recht auf Bebauung auf dem Grundstück, abgesehen von ein paar Ausnahmentatbeständen.

Inwieweit das spezielle Grundstück diese Voraussetzungen erfüllt muß im Einzelfall, z. B. durch einen Architekten, geprüft werden.

: Hallo!
: Ich beabsichtige mir außerhalb einer Ortschaft ein altes Haus in "fastalleinlage" zu kaufen um dort ein Neues zu bauen.
: (Kein Bebauungsplan)
: Das alte Haus ist "bewohnbar" aber das ist Ansichtssache.

: Mein zuständiges Bauamt teilte mir mit, das ich mir das Recht für einen Neubau "erwohnen" müsste und 2,5 Jahre dort meinen Hauptwohnsitz haben muß. Erst dann könnte ich einen Antag stellen.
: In eienem Nachbardorf hat vor ca 2 jahren jemand 3 grundstücke mit Häusern gekauft, die abgerisssen und sich sofort ne fette Villa gebaut!
: Irgentwie ungerecht...

: Hat jemand Erfahrung mit der Problematik?
: Oder braucht man nur "Vitamin B"?

: Würde mich über beiträge freuen!
: Matthias




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