Re: Schutzstreifen


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Abgeschickt von M.Büttner am 15 Maerz, 2006 um 17:34:15

Antwort auf: Re: Schutzstreifen von Bürgergemeinschaft am 15 Maerz, 2006 um 16:35:42:

Für Wohngebiete (WR oder WA) gibt es Orientierungswerte für die Lärmbelastung, die in der Regel eingehalten werden müssen (DIN 18005). Die Gemeinde muß zuerst im Planverfahren die zu erwartende Belastung ermitteln. Dann steht ihr eine ganze Palette von Maßnahmen zur Verfügung, die sicherstellen müssen, dass die zulässigen Lärmwerte im Wohngebiet nicht überschritten werden. Das reicht von der Einhaltung von in der Abstandsleitlinie (des jeweligen Bundeslandes) empfohlenen Mindestabständen über die Einschränkung der zulässigen Gewerbebetriebe im B-Plan bis zu Lärmschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden. Grundsätzlich erscheint mir 20 m Abstand von Wohn- und (nicht eingescgränktem) Gewerbegebiet als sehr gering. Im Änderungsverfahren muss (neben den Bürgern) auch die Immissionsschutzbehörde beteiligt werden, die die Einhaltung der o.g. Werte auf der Grundlage des neuen Entwurfs prüft. Die Stellungnahme muss von der Gemeinde im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.
Auch Sie als Bürger sollten rechtzeitig Ihre Bedenken geltend machen.
Viel Erfolg,
M.Büttner





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