Re: Fenstereinbau Grenzwand


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Abgeschickt von Jürgen am 15 Maerz, 2006 um 18:15:07:

Antwort auf: Re: Fenstereinbau Grenzwand von Dirk Baumeister am 25 Februar, 2006 um 10:02:47:

....Danke....
ein Fenster wurde bisher nicht genehmigt... ist es nicht sogar nötig, dass ich der Eintragung einer Baulastübernahme im Grundbuch zustimmen müsste? Dadurch würde das Anbaurecht gefährdet und eine Wertminderung eintreten?

: Wenn es sich um ein "normales" Fenster handelt ist das sehr unwahrscheinlich, da mindestens der Brandschutz nicht eingehalten ist und dadurch eine Abstandfläche nachzuweisen wäre, die dann nur noch auf ihrem Grundstück liegen könnte. Es gibt allerdings auch Verglasungen und Fenster, die in einer Grenzwand baurechtlich zulässig wären - müsste geprüft werden.
: Ist der Fenstereinbau denn baurechtlich genehmigt?

: : Ist es möglich, daß ein Nachbar, dessen Gebäude eine direkte Grenzwand darstellt, ohne meine Zustimmung ein Fenster, möglicherweise im 1. Stockwerk, einbauen kann. Meine angrenzende Hoffläche (Gewerbegrund) soll begrünt und wie eine Terasse oder ein Garten genützt werden.

: : Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

: : Jürgen




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