Re: Wohnug gekauft und Heizung defekt


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Abgeschickt von Holger Heßberger am 16 Maerz, 2006 um 12:47:15

Antwort auf: Wohnug gekauft und Heizung defekt von Pascal am 09 Maerz, 2006 um 11:19:19:

: Hallo

: ich hab folgendes Problem.

: Ich hab mir anfang des Jahres eine Wohnung gekauft. Und nun ist die Heizung defekt.

: Als ich die Wohnung gekauft hab, war der Wasserpegel bei der Heizung unten. Also mussten ich erst mal die Heizung befüllen. Und seit dem Zeitpunkt tropft der Beuler.

: Also muss das doch schon vorher undicht gewesen sein. Der Vorbesitzer hat mir davon aber nichts erzählt.

: Ich wollte mal wissen wie die Rechtslage dazu aussieht. Hätte er mir das nicht sagen müssen ?

: Danke.

: Mfg

Hallo,
normalerweise steht in Kaufverträgen, dass der Käufer versichert, dass keine verdeckten Mängel vorliegen. Das Problem ist nun, dass man dem Verkäufer beweisen muss, dass er den Mangel kannte und er diesen arglistig verschwiegen hat. Mein Vorschlag wäre, die Firma zu kontaktieren, die die Wartung durchgeführt hat. Erhält man von dieser z.B. die Auskunft, dass das Problem bekannt ist und der Verkäufer es nicht mehr beseitigen lassen wollte, so dürfte man bei einer Auseinandersetzung relativ leichtes Spiel haben. Aber noch einmal ganz deutlich, nur wenn Sie beweisen können, dass der Verkäufer Sie arglistig über den Zustand getäuscht hat so sind nach meinem Kenntnisstand Schadenersatzforderungen möglich. Ansonsten nicht.

Gruß

Holger Heßberger




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