Ergänzungsfrage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Guido Strunz am 19 Maerz, 2006 um 11:32:48:

Antwort auf: Formfehler bei Zurückstellung unseres Baugesuches? von Guido Strunz am 19 Maerz, 2006 um 11:30:05:

... die habe ich noch vergessen:

Gilt die Einjahresfrist an Einreichung der Voranfrage oder ab 3 Monate nach Einreichung, welche die Stadt zur Entscheidungsbildung nutzen kann?

: Hallo,

: ich habe eine Frage zur korrekten Form und Fristen bei einer Zurückstellung von Baugesuchen.

: Wir haben am am 16.12. beim bauamt eine bauvoranfrage persönlich eingereicht (Datum des Schreiben: 15.12.). Am 14.02. erhielt ich ein Schreiben, in welchem eine Zurückstellung angekündigt wurde (Datum des Schreibens: 10.02.). Am 18.3. erhielt ich ein Schreiben, dass die Zurückstellung durchgesetzt werden würde bis zum 16.03.2007 (Datum des Schreibens: 16.03)

: Nun ahne ich, dass unsere Voranfrage nicht genehmigt wird aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Meine beste Chance ist nun ein Formfehler des Bauamtes, damit mein Vorhaben noch nach $34 beurteilt werden müsste.

: Wenn ich am 16.12.05 die Voranfrage eingereicht habe, aber erst am 18.03.06 die Zurückstellung erfahre, ist das dann schon ein Formfehler, weil die Dreimonatsfrist nicht eingehalten wurde? Oder gilt die Dreimonatsfrist für die Entscheidungen im Bauamt ohne die Dauer der Zustellung?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]