Re: Nichteinhaltung der Wärmeschutzverordnung


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Abgeschickt von kroatien-playa am 20 Maerz, 2006 um 10:59:02:

Antwort auf: Nichteinhaltung der Wärmeschutzverordnung bei Sanierung von Denis am 12 Maerz, 2006 um 07:44:06:

Das sind ja teilweise eher bautechnische Fragen. Welche Rechtslage im Jahre 2000 galt müssen sie mühsam recherchieren. Verjährung bei Bauwerken 5 Jahre nach Fertigstellung, also evtl. schon verjährt wenn im Jahre 2000 fertiggestellt.


: Wenn ein altes Haus im Jahr 2000 saniert wurde, hätte da die Wärmeschutzverordnung oder die EnEV greifen müssen?

: Wie hoch wären in einem solchen Fall die k- bzw. U-Werte für eine Decke gegen ein ungedämmtes Dach?

: Ich nehme mal an Holzbretter mit Putz unter den Deckenbalken sind da nicht völlig ausreichend.

: Wäre eine Baufirma auch heute noch für Nichtisolieren haftbar zu machen?

: Gruß
: Denis





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