Re: Eigenheimzulage abgelehnt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von sweety007 am 20 Maerz, 2006 um 11:04:44:

Antwort auf: Eigenheimzulage abgelehnt von Nico74 am 08 Maerz, 2006 um 20:44:36:

Fragen Sie einen Steuerberater, der haftet dann für Falschauskünfte.
Wer sein Haus gegen Gewährung eines lebenslangen Wohnrechts auf einen Dritten überträgt, kann für spätere Baumaßnahmen keine Eigenheimzulage erhalten. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 5 K 1876/99) urteilte, dass mit dem Wohnrecht der bisherige Eigentümer die für die Zulage notwendige Verfügungsmacht über das Gebäude, verliert. Insbesondere könne auch nicht mehr an Dritte vermietet werden.

: Hallo
: Wir haben letztes Jahr das Haus meiner Schwiegereltern übernommen und ihnen ein unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt.Nun wollten wir Eigenheimzulage beantragen welche aber vom Finanzamt nicht
: bewilligt wird.Sie sagen weil im Grundbuch ein Wohnrecht von den Schwiegereltern eingetragen sei,ist es nicht möglich die Eigenheimzulage zu bekommen,weil es eine Überlassung unter Vorbehalt ist und nicht eine Zuwendung von uns.
: Also Fazit ist ,sie hängen sich jetzt nur dran auf weil wir das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen haben.
: Meine Frage ist nun,lässt sich so ein Wohnrecht ohne weiteres wieder löschen?Meine Schwiegereltern haben kein Problem damit,sie würden es auch bewilligen.
: Kann das Finanzamt es dann immernoch ablehnen wenn wir das Wohnrecht jetzt wieder löschen lassen?
: Hoffe auf schnelle Hilfe,wir haben nicht lange Zeit,muss innerhalb 3 Wochen Einspruch erheben.

: Grüsse Nico





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]