Re: Formfehler bei Zurückstellung unseres Baugesuches?


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Abgeschickt von KD am 20 Maerz, 2006 um 13:33:39

Antwort auf: Formfehler bei Zurückstellung unseres Baugesuches? von Guido Strunz am 19 Maerz, 2006 um 11:30:05:


"Oder gilt die Dreimonatsfrist für die Entscheidungen im Bauamt ohne die Dauer der Zustellung? "

Welches Bundesland? Nicht in allen BL tritt nach Ablauf der 3-Monatsfrist auch eine Fiktion ein.

Gab es eine Eingangsbestätigung eventuell mit fehlenden Unterlagen??? War das Schreiben von Februar eventuell eine Anhörung???




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