wiederholte Abstimmung ueber abgelehnten Bauantrag


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Abgeschickt von Karin Federkeil am 20 Maerz, 2006 um 18:09:19

Hallo,
darf eigentlich derselbe Bauantrag dem Bauausschuss in einer Gemeinde in Ba-Wue nach 4 Wochen erneut zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn der Buergermeister als Bauausschussvorsitzender nicht rechtzeitig Einspruch gegen die Entscheidung erhoben hat?
Darf ein Bauausschuss einen Bauantrag nach §34 ablehnen, wenn er der Ansicht ist, das Bauvorhaben fuege sich von der Art u. vom Umfang her nicht in die Umgebung ein?
Kann das Landratsamt als untere Baubehoerde den Bauausschuss zu einem bestimmten Abstimmungsergebnis zwingen?
Fuer Antworten/Anregungen waere ich dankbar!K. Federkeil




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