Re: Zutritt für Handwerker nach der Übergabe ?


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Abgeschickt von Foni am 21 Maerz, 2006 um 11:54:02:

Antwort auf: Zutritt für Handwerker nach der Übergabe ? von Claudia75 am 17 Maerz, 2006 um 21:14:59:

Grundsätzlich sollten Sie allein schon im eigenen Interesse Mängelbeseitigungsarbeiten nicht erschweren. Dennoch sollten Arbeiten am Sondereigentum abgestimmt werden, damit eben nicht unpassend angereist wird. Ihr Problem scheint aber eher darin zu liegen, dass Sie eine andere Meinung von Mängeln haben, als der BT. Hier wäre es sicher angeraten einen Fachmann zu Rate zu ziehen, evt. einen unabhängigen Sachverständigen. Sie könnten eine Vereinbarung mit dem BT treffen, dass eine Begehung mit einem vereidigten Sachverständigen gemacht wird, der alle Mängel protokolleirt und bewertet. Liegen Mängel vor, zahlt der BT die Kosten, liegen keine vor die Eigentümergemeinschaft.



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