GARTENHAUS


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Abgeschickt von carla am 21 Maerz, 2006 um 19:34:19:

Hallo,

Es handelt sich in diesem Fall um eine kleine Anlage bestehend aus 4 DHH, die nach WEG gebaut sind.
Laut Teilungserklärung sind die einzelnen
Grundstücke Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht der Eigentümer für
die Gartenfläche.
Ein Nachbar hat nun ohne die Zustimmung der übrigen Eigentümer zwei Gartenhäuschen und ein Wintergarten gebaut. Die Frage ist nun, wie die restlichen
Eigentümer gegen ihn vorgehen können, wenn er der Aufforderung des Abbaus nicht nachgeht. Sollte man das Bauaufsichtsamt benachrichtigen?

Vielen Dank.
Carla





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