Re: GARTENHAUS


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Abgeschickt von hhe am 23 Maerz, 2006 um 10:20:36

Antwort auf: GARTENHAUS von carla am 21 Maerz, 2006 um 19:34:19:

: Hallo,

: Es handelt sich in diesem Fall um eine kleine Anlage bestehend aus 4 DHH, die nach WEG gebaut sind.
: Laut Teilungserklärung sind die einzelnen
: Grundstücke Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht der Eigentümer für
: die Gartenfläche.
: Ein Nachbar hat nun ohne die Zustimmung der übrigen Eigentümer zwei Gartenhäuschen und ein Wintergarten gebaut. Die Frage ist nun, wie die restlichen
: Eigentümer gegen ihn vorgehen können, wenn er der Aufforderung des Abbaus nicht nachgeht. Sollte man das Bauaufsichtsamt benachrichtigen?

: Vielen Dank.
: Carla


Hallo Carla !

Oh je je, da hat das Bauunternehmen auf Kosten der Eigentümer aber gespart. Eigentlich dürfte so etwas nicht von den Bauämtern genehmigt werden.

Ich kenn bei Euch nicht die Gegebenheiten, aber ich würde versuchen die Eigentümergemeinschaft aufzulösen mit einen einstimmigen Beschluß beim Notar. Gleichzeitig sollte das Grundstück aufgeteilt werden (Teilungsantrag mit Sondergenehmigung beim Bauamt) und in 4 Parzellen aufgeteilt werden. Das geht auch mit Garagen. Dann hat jeder sein eigenes Grundstück mit eigenem Haus. Das kostet viel Geld (Teilung, Vermessung, Amtsgericht) aber es lohnt sich. Streit gibt es dann bestimmt erheblich (!) weniger.
Vielleicht machen ja alle mit. Auch könnte man als Alternative die GO/TE so ändern, daß jeder sein Grundstücksanteil und Haus so nutzen darf als wäre es sein eigenes DH-Gründstück.

Wenn Ihr jetzt z.B ein Türvordach montieren wollt oder Eure Tür mit einen anderen Farbton streichen möchtet, braucht Ihr immer eine Zustimmung aller Eigentümer für diese baulichen Veränderungen. Setzt Euch doch einmal zusammen. Ich würde alle Kräfte mobilisieren.

MfG

hhe





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