Re: Hauskauf : Schimmel inklusive


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Abgeschickt von KTB am 23 Maerz, 2006 um 12:36:07:

Antwort auf: Hauskauf : Schimmel inklusive von ulla am 20 Maerz, 2006 um 21:08:54:

: Wir haben im letzten Jahr ein Reihenhaus (Flachdach, Bj.78)gekauft.Einziger Schaden: zerbrochenes Fenster. Steht so im Kaufvertrag. Beim Renovieren fiel uns der Schimmel auf: Von der ersten Etage bis in den Keller war am Regenwasserrohr entlang alles voll schwarzer Schimmel. Nun stand leider im Kaufvertrag, dass der Käufer für die Bewohnbarkeit des Hauses zuständig ist. Zwar hat sich dies nach drei Monaten als Schreibfehler herausgestellt, aber da hatten wir schon die Wohnetagen renoviert. Nur der Keller schimmelt noch fleißig vor sich hin. Nun haben wir herausgefunden, dass das Haus jahrelang Nässe und Schimmelbefall hatte und haben eine Bodenprobe aus dem Estrich entnehmen lassen mit dem Resultat: alles voller Schimmel, Estrich muss in zwei Zimmern und einem Abstellraum komplett entfernt werden.
: Nun kommt das Beste: Letzte Woche hatten wir die Gerichtsverhandlung und haben alle Zeugen aufgefahren, die den jahrelangen Schimmel unter Eid bezeugten, die Exfrau hat sogar Asthma in dem Haus bekommen. Und was sagt der Richter: Aber Sie wohnen doch drin, dann ist doch die Bewohnbarkeit nicht in Frage gestellt, Sie sind hysterisch -so wörtlich- und renovieren muss man ein älteres Haus ja sowieso. Ich frage mich: Wo sind wir? Mein Sohn (20)hat Asthma und hält es gar nicht bei uns aus!!

: In zwei Wochen erhalten wir das Urteil. Falls der Richter seine o.g. Meinung beibehält, stehen wir mit 40.000 Euro Renovierungskosten zusätzlich dar. Zurückgeben können wir das Haus dann ja auch nicht, es geht hier ja scheinbar aus Sicht des Richters nicht um Arglist, sondern um unsere Hysterie. Sollten wir dieses Urteil dann anfechten, welche Chancen haben wir? Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und langsam wird es eng.

: Über einen Rat würden wir uns wirklich sehr freuen! Herzlichen Dank
: Ulla

: Und am Rande: neben dem Schimmel ist auch noch das gusseiserne Regenrohr selber von außen durchgerostet, d.h. es regnet direkt in den Keller und das schon länger. (War beim Kauf alles schön mit PVC abgedeckt und nicht sichtbar.)Ist das auch Gewährleistungsausschluss?


Der Fehler ist beim Kauf ohne Gutachter gemacht worden. Pilzsporen lassen sich bei Altbauten leicht in der Raumluft nachweisen. Eine Rechtsschutzversicherung würde nicht zahlen weil meist ausgeschlossen. Die Chancen einer weiteren Rechtswegnutzung lassen sich erst nach einer Lektüre des Urteils ermitteln. Es ist für den Richter wohl wenig überzeugend, wenn man ein Haus als total schimmellastig beschreibt, aber trotzdem dort wohnt. Wie haben Sie die Arglist nachgewiesen ? In der 2. Instanz kann man schlecht weiter vortragen. Wenn ich mir Ihre Fehler beim Hauskauf so anschaue, dann ist die Auswahl eines schlechten Rechtsanwalts nicht ganz unwahrscheinlich. Evtl. sind sie anwaltlich schlecht beraten, wenn sie die Sache nicht durchbringen trotz Zeugen. wann kommt das Urteil ?




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