Re: Dachausbau ohne Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Maerz, 2006 um 13:33:06

Antwort auf: Dachausbau ohne Baugenehmigung von Alex am 23 Maerz, 2006 um 12:03:42:

Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Ausbaus sollte geprüft werden. Ist der Ausbau im Nachhinein legalisierbar werden Kosten für den nachträglichen Bauantrag und dessen Genehmigung fällig. Kann der Ausbau nicht genehmigt werden, ist die Nutzung als Aufenthaltsraum untersagt, d. h. der Raum kann nur als das genutzt werden was auch um ursprünglichen Antrag eingetragen wurde. Das Risiko sollte vor Abschluß des Kaufvertrages festgestellt werden, z. B. durch Anfrage der entstehenden Kosten bei einem Architekten und der Gebühren bei der Gemeinde. Bei grundsätzlicher Genehmigungsfähigkeit dürfte es sich dabei um ein paar hundert Euro handeln. Ich gehe davon aus, dass nur der Ausbau nicht genehmigt war und nicht das ganze Dachgeschoss.

: Wir beabsichtigen ein Reihenhaus zu kaufen, bei dem das Dachgeschoss ausgebaut wurde. Anfrage beim zuständigen Bauamt ergab dass grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich wäre. Was kann passieren, wenn diese fehlt?
: Und wie kann man dieses Risiko im Kaufvertrag bewerten?





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