Re: Kann der Bautrräger den Schlüssel einbehalten wenn man Mängel vorab vom Kaufpreis abziehen will??


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Abgeschickt von Sandra am 23 Maerz, 2006 um 13:35:42:

Antwort auf: Kann der Bautrräger den Schlüssel einbehalten wenn man Mängel vorab vom Kaufpreis abziehen will?? von Gordon Clemens am 21 Maerz, 2006 um 09:33:51:

Ab zum fachkundigen Anwalt. Ihr Problem ist, dass sie keine Fertigstellungsbürgschaft oder ähnliches haben, oder ? Unklarheiten in der Teilungserklärung ? Was soll das genau sein ?


: Hallo,

: wir haben letztes Jahr eine ETW gekauft.
: Eine Zahlung von 96,5 % des Kaufpreises ist erst nach Übergabe fällig.
: Ende Märze diesen Jahres soll die Wohnung nach KV übergeben werden.
: Inzwischen sind uns einige Mängel und Unklarheiten in der Teilungserklärung aufgefallen.
: Die Mängel ließen wir durch eine Bausachverständige qualifizieren und bewerten.
: Desweiteren wurden Brandschutztüren in den Kaufunterlagen beschrieben die nicht verbaut wurden.

: Alles in allem werden die Diskrepanzen und Mängel höher bewertet als die vereinbarten 3,5% Prozent des Kaufpreises.

: Somit wollen wir diesen Betrag schon vorab von den 96,5% des Kaufpreises abziehen um das einzige Druckmittel zu behalten das wir haben.

: Daher die Frage:

: Kann der Bauträger sich weigern uns die Wohnung zu übergeben wenn wir ihm vorab diesen Betrag abziehen???

: Wie sieht hier die rechtliche Situation aus???

: Vielen Dank schon vorab für Ihre Antworten.

: Gruß
: Gordon Clemens





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