Re: Gehwegschäden bei Hausbau! Wer trägt die Instandsetzungskosten?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Maerz, 2006 um 13:49:22

Antwort auf: Re: Gehwegschäden bei Hausbau! Wer trägt die Instandsetzungskosten? von Bauherr am 22 Maerz, 2006 um 19:08:45:

Das gehört in jedem Fall zu den Pflichten der Bauüberwachung. Damit verbunden ist die Feststellung der Mängel und die Anzeige bei den Unternehmen. Bei Verzug einer Leistung ist die Fristsetzung und Kündigungsandrohung Bestandteil der einzuleitenden Maßnahmen. Alles unter der Voraussetzung, dass die LPh 8 vollständig beauftragt wurde.

Gegenüber den Geschädigten bleibt immer der Bauherr in der Verantwortung, da die Unternehmen und der Architekt in seinem Auftrage Leistungen erbringen. Der Auftrag des Architekten endet spätestens beim Anmahnen der Ausführung, die Kündigung des Auftrages und Ersatzvornahmen darf der Architekt nicht vornehmen.

: Meines erachtens, sollte der Architekt bei der Bauüberwachung Leistungsphase 8, auch beachten wenn solche Schäden entstehen diese mittelbar dem Verursacher mitzuteilen und um Abhilfe bestehen!

: Das gehoert m.e. zu seinem Auftrag.

: oder?




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