Abgeschickt von Franki am 24 Maerz, 2006 um 12:27:50:
Hallo,
Was darf man in einem Nebengabäude ( Scheune ) eines Hauses ( alles Baujahr 1914)alles Ändern ohne dies großartig zu beantragen. Hiermit meine ich beispielsweise das Einrichten von Abstellräumen, einer kleinen Werkstatt oder eines sog.Partyraums. Gruß Franki