Wegerecht Leitungsrecht Bestandschutz


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Abgeschickt von Stefan Walter am 25 Maerz, 2006 um 15:09:43

Hallo,
eine Abflüßleitung für Dränage aus DDR Zeiten geht über das Nachbargrundstück in städtisches Abflußsystem.
Nun druch eine Baumaßnahme ist diese Leitung unterbrochen und verschwunden.
Die Leitung ist nicht im Grundbuch eingetragen.
Hat man Bestandschutz?
Hat man Gewohnheitsrecht?
Wer ist für Reparaturkosten verantwortlich?
Danke für Eure Hilfe
Stefan Walter



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