Re: Bestehende Baugenehmigung - geplante Änderungen


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Abgeschickt von Katja am 26 Maerz, 2006 um 12:00:26

Antwort auf: Bestehende Baugenehmigung - geplante Änderungen von Katja Heinkel am 12 Maerz, 2006 um 13:04:48:

: Hallo, eine Frage:
: Wir haben eine bestehende Baugenehmigung (gültig noch bis Mai 2007). In diesem Jahr wollen wir den Bauplan/die Zeichnung in die endgültige Fassung bringen. Ich weiß, dass man eine Tektur beantragen kann und dass nur unwesentliche Veränderungen zulässig sind, damit kein neuer Bauantrag eingereicht werden muss (neuer Bauantrag würde bedeuten: Wegfall der Eigenheimzulage).
: Was fällt unter unwesentliche Änderungen?
: Wir haben vor:
: - das Haus zu drehen (Lage bleibt - nur soll das
: Haus einmal gedreht werden Nordansicht wird
: Südansicht...)
: - ein anderes Heizsystem zu verwenden (beantragt:
: Heizöl; Wunsch: Wärmepumpe/Erdwärme); Zusätzlich
: soll eine Solaranlage installiert werden.
: - Veränderung der Anzahl und Größe der Fenster im
: Erdgeschoss
: - An einer Giebelseite ist ein Erker mit Balkon
: darauf. Diesen wollen an der Stelle weglassen
: und ihn stattdessen lieber an der Längsseite des
: Hauses platzieren (Erker/Dachgaube)
: - Der Bauplan beinhaltet auch eine Garage. Muss diese
: sofort mit gebaut werden? Kann man hier den
: Standort noch verändern?
: Wo finde ich in der Bauordnung für Thüringen die rechtliche Grundlage (Gesetzestext), wo mögliche Änderungen/Tekuren genauer definiert sind? Muss das der Architekt wissen?
: Schon jetzt vielen Dank für kurzfristige Antwort.





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